SIE WOLLEN IHRE KARRIERE NICHT
DEM ZUFALL ÜBERLASSEN?
Rückschläge und Schwächen im Bewerbungsgespräch besser verschweigen? Nette Unterhaltung oder Kreuzverhör? In der vergangenen Folge ging es darum, wie Sie im Bewerbungsgespräch Ihren beruflichen Werdegang präsentieren. Doch welche Fragen folgen dann? Ich kann Sie beruhigen: Je überzeugender Ihr Vortrag, desto angenehmer wird das nachfolgende Gespräch. Jetzt geht es darum, fachliche und firmenspezifische Fragen detailliert zu erörtern.
Joachim D. per E-Mail: Vor drei Jahren schied ich unfreiwillig aus dem Öffentlichen Dienst aus. Wie gehe ich in Vorstellungsgesprächen mit solchen kritischen Punkten um? Niemand ist verpflichtet, von sich aus auf Ereignisse im Berufsleben zu verweisen, die die Karriere gehemmt haben. Werden Sie trotzdem darauf angesprochen, ist es von der Situation und dem Gesprächspartner abhängig, wie detailliert Sie über begangene Fehler berichten. In jedem Fall sollten Sie darauf verweisen, welche Lehren Sie aus ihnen gezogen haben. Erfahrene Personalleiter schätzen die Ehrlichkeit als wertvollen Beitrag für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Heiner L. aus Suhl: Wie reagiert man am besten auf die Frage nach den eigenen Stärken und Schwächen? Diese Frage wird fast immer gestellt. In jedem Job gibt es bestimmte Anforderungen an die Persönlichkeit. Eine Bürofachkraft sollte zum Beispiel gewissenhaft und verschwiegen sein, eigenständig arbeiten und sich schnell in neue Sachverhalte einarbeiten können. In anderen Berufen sind weitere Tugenden gefragt. Beschreiben Sie Ihre Stärken mit konkreten Beispielen aus beruflichen Stationen, in denen sie besonders erfolgreich waren. Werden Sie nach Schwächen gefragt, antworten Sie schmunzelnd: „Aber in diesem Bewerbungsgespräch will ich mich doch ausschließlich von meiner besten Seite zeigen.“ Der Versuch, Schwächen indirekt in Stärken zu verwandeln, wirkt oftmals peinlich. Deshalb stelle ich diese Fragen meinen Kandidaten nicht.
Diese Fragen müssen Sie nicht beantworten: der Gesetzgeber schützt die persönlichen Interessen von Bewerbern. Die Neugier der Arbeitgeber darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Fragen, die gar keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennen lassen, müssen nicht beantwortet werden.
Nichts sagen müssen Sie zu: