Am 16. Februar 2023 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 8 AZR 450/21) eine Entscheidung mit großer Tragweite im Kontext der Lohngleichheit von Mann und Frau getroffen.
Danach ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob der zukünftige Mitarbeiter durch eine zum Beispiel geschickte Verhandlung mehr Einkommen für sich im Arbeitsvertrag generiert. Geklagt hatte eine Frau deren Einstellungsgehalt ca. 1000 € niedriger als das eines vergleichbaren Mannes im selben Unternehmen lag. Die Grundlage dafür war und ist natürlich die gleichwertige Tätigkeit. Die Reaktionen auf diese Entscheidung sind erwartungsgemäß unterschiedlich. Während Teile der Arbeitgeber von einem Eingriff in die Vertragshoheit und die Tarifautonomie sprechen, begrüßen insbesondere Vertreter im Kontext entgeltlichen Gleichstellung von Mann und Frau diese Entscheidung. Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes 10/23 -Entgeltgleichheit von Männern und Frauen.